Grabstättenarten

Friedhof St. Marien Salzwedel

Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)

- Freie Auswahl des Platzes im Rahmen der Friedhofskonzeption 

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
   hofssatzung

- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,
   verlängerbar

- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur 
   Wahrung der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Urnenrasengrabstätte am Baum

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-
   men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung

- Bestattung von 1 oder 2 Urnen pro Grabstätte

- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum

   Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht

   zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu

   verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit

- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Grabtafel auf einer Grundplatte

   (Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (6) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)

- Die Rasen- und Baumpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Urnenwaldgrabstätte

- Bestattung von 1 Urne pro Grabstätte

- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), nicht

   verlängerbar

- Pflicht zur Setzung eines Kissensteines mit Gravur des Namens

   in erhabener Schrift auf zurückgesetzter Fläche 

   (Abmessung gemäß § 6 (7) Grabmal- u. Bepflanzungsordnung)

Keine Möglichkeit zum Abstellen von Blumen und Gestecken

   (naturnahe Bestattung)

- Die Gestaltung und Pflege der Grabanlage erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Gemeinschaftsgrabanlage (Urnenbestattung)

- Keine anonyme Bestattung

- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts

- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte

- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken
   am zentralen Denkmal

- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag
   des Friedhofsträgers

- Die Namen der Bestatteten werden am zentralen Denkmal eingraviert/angebracht

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden einzeln der Reihe nach zugewiesen

- Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit, nicht verlängerbar

Rasengrabstätte (Sargbestattung)

- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-
   men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattung max. 1 Sarg und 1 Urne

- Möglichkeit zur Setzung eines Grabmales auf einer Grundplatte
   (Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (2) Grabmal- und Be- 
   pflanzungsordnung)

- Das folgende Grablager kann für den Lebenspartner verbindlich reserviert werden

- Die Rasenpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre (Ruhezeit), zum Zeitpunkt der Bestattung einer

   zusätzlichen Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit ent-

   sprechend zu verlängern, Ablauf nach 25 Jahren / 20 Jahren Ruhezeit

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Wahlgrabstätte (Sargbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
   hofssatzung

- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-
   len im Rahmen der Friedhofskonzeption

- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder
   optional 2 Urnen

- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren
   zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar

- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der neu begründeten satzungs-

   gemäßen Ruhezeit entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen 

Reihengrabstätte (Sargbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
   hofssatzung

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattung 1 Sarg

- Ablauf des Nutzungsrechtes nach 25 Jahren Ruhezeit, nicht
   verlängerbar

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtig-
   ten zu veranlassen

Reihengrabstätte Kinder (Sargbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
   hofssatzung

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattung 1 Sarg (Kinder bis 5 Jahre)

- Ablauf des Nutzungsrechtes nach 25 Jahren Ruhezeit, nicht
   verlängerbar

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtig-

   ten zu veranlassen

Friedhof St. Katharinen Salzwedel

Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)

- Freie Auswahl des Platzes im Rahmen der Friedhofskonzeption 

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
   hofssatzung

- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,
   verlängerbar

- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung

   der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Urnenrasengrabstätte mit Bepflanzungsoption

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattung von max. 2 Urnen pro Grabstätte

- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum

   Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht

   zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu

   verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit

- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Namenstafel auf

   einer Grundplatte mit vorgesetzter Einfassung (Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (5)

   Grabmal- und Bepflanzungsordnung)

- Die Rasenpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Innerhalb der Einfassung kann der Rasen durch die Angehörigen entfernt und eine individu-

   elle Bepflanzung im Sinne der Friedhofssatzung erfolgen

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Urnenwiesengrabstätte

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattung von 1 oder 2 Urnen pro Grabstätte

- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum

   Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht

   zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu

   verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit

- Pflicht zur Setzung eines Findlings mit Gravur  

   (Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (7) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)

- Keine Möglichkeit zum Abstellen von Blumen und Gestecken (naturnahe Bestattung)

- Die Gestaltung und Pflege der Wiese (Mahd) erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Gemeinschaftsgrabanlage (Urnenbestattung)

- Keine anonyme Bestattung

- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts

- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte

- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken

   am zentralen Denkmal

- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag

   des Friedhofsträgers

- Die Namen der Bestatteten werden am zentralen Denkmal eingraviert/angebracht

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden einzeln der Reihe nach zugewiesen

- Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit, nicht verlängerbar

Wahlgrabstätte (Sargbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-

   hofssatzung

- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-

   len im Rahmen der Friedhofskonzeption

- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder

   optional 2 Urnen

- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren

   zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar

- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der satzungsgemäßen Ruhezeit

   entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen 

Grabanlage "Sternenkinder"

- Nur für Bestattungen, für die lt. § 14 Abs. 4 des Bestattungs-

   gesetztes des Landes Sachsen-Anhalt keine Bestattungspflicht

   besteht

- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts

- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte

- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken

   am zentralen Denkmal

- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers

- Möglichkeit zur Setzung einer in den Rasen eingelassenen Namenstafel gemäß Gestaltungs-

   konzept

- Bestattungen werden in Absprache mit den Angehörigen 2 mal jährlich in einem Gemein-

   schaftssarg vorgenommen

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden vom Friedhofsträger im Rahmen des

   Belegungsplans festgelegt 

Dorffriedhof Böddenstedt

Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-

   hofssatzung

- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,

   verlängerbar

- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung

   der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Urnenrasengrabstätte

- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-

   men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung

- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes

- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte

- Rasenpflege erfolgt durch den Friedhofsträger

- Vergabe des Nutzungsrechtes für die Dauer der Ruhezeit von

   20 Jahren

- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der Ruhezeit von 20 Jahren

   entsprechend zu verlängern

- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Grabtafel auf einer Grundplatte (Abmessung/Aus-

   führung gemäß § 6 (3) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Wahlgrabstätte (Sargbestattung)

- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-

   hofssatzung

- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-

   len im Rahmen der Friedhofskonzeption

- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder

   optional 2 Urnen

- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren

   zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte

- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar

- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht jeweils zur Wahrung der satzungsgemäßen

   Ruhezeit entsprechend zu verlängern

- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen

Anschrift

Ev. Friedhofszweckverb. Salzwedel

Friedhofsverwaltung
Böddenstedter Weg 4
D-29410 Hansestadt Salzwedel

Kontakt

Tel./Fax: +49 (0) 3901 / 423008

Öffnungszeiten Verwaltung

Dienstag                8.00 - 12.00 Uhr

                           14.00 - 18.00 Uhr

 

Donnerstag             8.00-12.00 Uhr

                             13.00-16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

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