Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)
- Freie Auswahl des Platzes im Rahmen der Friedhofskonzeption
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,
verlängerbar
- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur
Wahrung der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Urnenrasengrabstätte am Baum
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-
men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung
- Bestattung von 1 oder 2 Urnen pro Grabstätte
- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum
Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht
zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu
verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit
- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Grabtafel auf einer Grundplatte
(Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (6) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)
- Die Rasen- und Baumpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Urnenwaldgrabstätte
- Bestattung von 1 Urne pro Grabstätte
- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), nicht
verlängerbar
- Pflicht zur Setzung eines Kissensteines mit Gravur des Namens
in erhabener Schrift auf zurückgesetzter Fläche
(Abmessung gemäß § 6 (7) Grabmal- u. Bepflanzungsordnung)
- Keine Möglichkeit zum Abstellen von Blumen und Gestecken
(naturnahe Bestattung)
- Die Gestaltung und Pflege der Grabanlage erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Gemeinschaftsgrabanlage (Urnenbestattung)
- Keine anonyme Bestattung
- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts
- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte
- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken
am zentralen Denkmal
- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag
des Friedhofsträgers
- Die Namen der Bestatteten werden am zentralen Denkmal eingraviert/angebracht
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden einzeln der Reihe nach zugewiesen
- Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit, nicht verlängerbar
Rasengrabstätte (Sargbestattung)
- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-
men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattung max. 1 Sarg und 1 Urne
- Möglichkeit zur Setzung eines Grabmales auf einer Grundplatte
(Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (2) Grabmal- und Be-
pflanzungsordnung)
- Das folgende Grablager kann für den Lebenspartner verbindlich reserviert werden
- Die Rasenpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre (Ruhezeit), zum Zeitpunkt der Bestattung einer
zusätzlichen Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit ent-
sprechend zu verlängern, Ablauf nach 25 Jahren / 20 Jahren Ruhezeit
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Wahlgrabstätte (Sargbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-
len im Rahmen der Friedhofskonzeption
- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder
optional 2 Urnen
- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren
zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar
- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der neu begründeten satzungs-
gemäßen Ruhezeit entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Reihengrabstätte (Sargbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattung 1 Sarg
- Ablauf des Nutzungsrechtes nach 25 Jahren Ruhezeit, nicht
verlängerbar
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtig-
ten zu veranlassen
Reihengrabstätte Kinder (Sargbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattung 1 Sarg (Kinder bis 5 Jahre)
- Ablauf des Nutzungsrechtes nach 25 Jahren Ruhezeit, nicht
verlängerbar
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtig-
ten zu veranlassen
Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)
- Freie Auswahl des Platzes im Rahmen der Friedhofskonzeption
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,
verlängerbar
- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung
der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Urnenrasengrabstätte mit Bepflanzungsoption
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattung von max. 2 Urnen pro Grabstätte
- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum
Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht
zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu
verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit
- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Namenstafel auf
einer Grundplatte mit vorgesetzter Einfassung (Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (5)
Grabmal- und Bepflanzungsordnung)
- Die Rasenpflege erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Innerhalb der Einfassung kann der Rasen durch die Angehörigen entfernt und eine individu-
elle Bepflanzung im Sinne der Friedhofssatzung erfolgen
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Urnenwiesengrabstätte
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattung von 1 oder 2 Urnen pro Grabstätte
- Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre (Ruhezeit), zum
Zeitpunkt der Bestattung einer 2. Urne ist das Nutzungsrecht
zur Wahrung der neu begründeten Ruhezeit entsprechend zu
verlängern, Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit
- Pflicht zur Setzung eines Findlings mit Gravur
(Abmessung/Ausführung gemäß § 6 (7) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)
- Keine Möglichkeit zum Abstellen von Blumen und Gestecken (naturnahe Bestattung)
- Die Gestaltung und Pflege der Wiese (Mahd) erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Gemeinschaftsgrabanlage (Urnenbestattung)
- Keine anonyme Bestattung
- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts
- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte
- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken
am zentralen Denkmal
- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag
des Friedhofsträgers
- Die Namen der Bestatteten werden am zentralen Denkmal eingraviert/angebracht
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden einzeln der Reihe nach zugewiesen
- Ablauf nach 20 Jahren Ruhezeit, nicht verlängerbar
Wahlgrabstätte (Sargbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-
len im Rahmen der Friedhofskonzeption
- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder
optional 2 Urnen
- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren
zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar
- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der satzungsgemäßen Ruhezeit
entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Grabanlage "Sternenkinder"
- Nur für Bestattungen, für die lt. § 14 Abs. 4 des Bestattungs-
gesetztes des Landes Sachsen-Anhalt keine Bestattungspflicht
besteht
- Keine Vergabe eines Nutzungsrechts
- Keine individuelle Mitgestaltung der Grabstätte
- Eingeschränkte Abstellmöglichkeit von Blumen und Gestecken
am zentralen Denkmal
- Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers
- Möglichkeit zur Setzung einer in den Rasen eingelassenen Namenstafel gemäß Gestaltungs-
konzept
- Bestattungen werden in Absprache mit den Angehörigen 2 mal jährlich in einem Gemein-
schaftssarg vorgenommen
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes, die Grablager werden vom Friedhofsträger im Rahmen des
Belegungsplans festgelegt
Wahlgrabstätte (Urnenbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 20 Jahre,
verlängerbar
- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung
der Ruhezeit von 20 Jahren entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Urnenrasengrabstätte
- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, Abstellen von Blu-
men und Gestecken im Rahmen der Friedhofssatzung
- Keine Wahlmöglichkeit des Platzes
- Bestattungsmöglichkeit von 2 Urnen in einer Grabstätte
- Rasenpflege erfolgt durch den Friedhofsträger
- Vergabe des Nutzungsrechtes für die Dauer der Ruhezeit von
20 Jahren
- Zur Bestattung der 2. Urne ist das Nutzungsrecht zur Wahrung der Ruhezeit von 20 Jahren
entsprechend zu verlängern
- Pflicht zur Setzung einer schräg liegenden Grabtafel auf einer Grundplatte (Abmessung/Aus-
führung gemäß § 6 (3) Grabmal- und Bepflanzungsordnung)
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen
Wahlgrabstätte (Sargbestattung)
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Fried-
hofssatzung
- Freie Auswahl des Platzes entsprechend vorhandener Freistel-
len im Rahmen der Friedhofskonzeption
- Bestattungsmöglichkeit von einem Sarg und einer Urne oder
optional 2 Urnen
- Möglichkeit des Erwerbs des Nutzungsrechtes an mehreren
zusammenhängenden Grablagern als eine Grabstätte
- Bei Ersterwerb Vergabe des Nutzungsrechtes für 25 Jahre, verlängerbar
- Zu weiteren Bestattungen ist das Nutzungsrecht jeweils zur Wahrung der satzungsgemäßen
Ruhezeit entsprechend zu verlängern
- Die Beräumung ist nach Ablauf durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen