Für die Gestaltung und Pflege einer Grabstätte ist der jeweilige Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich und es liegt auch mit an jedem, welcher Eindruck unmittelbar auf die Nachbar-grabstätten wirkt.
Sollten Angehörige die notwendige Grabpflege nicht selbst leisten können, ist die Beauftragung einer sog. Jahresgrundpflege bei der Friedhofsverwaltung möglich. Die saisonale Bepflanzung mit Blühpflanzen, die Wintereindeckung sowie die komplette gärtnerische Gestaltung einer Grabstätte können Sie bei der Friedhofsverwaltung ebenfalls in Auftrag geben.
Bei Fragen zur Grabstättengestaltung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.
Bitte sprechen Sie uns an!