Gemäß § 40 (7) des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) und § 25 (8) der
Friedhofssatzung des Ev. Friedhofszweckverbandes Salzwedel vom 04.01.2010 in der Fassung vom 24.11.2020, sowie auf der Grundlage der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht ist der Ev. Friedhofszweckverband verpflichtet, die Grabmale auf den zum Verband gehörenden Friedhöfen mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit hin zu
überprüfen.
Die Durchführung der diesjährigen Prüfung erfolgte am 04. Mai 2023.
Die bei der Überprüfung festgestellten mangelhaften Grabmale werden kenntlich gemacht. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten erhalten eine schriftliche
Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales satzungsgemäß und fachgerecht herstellen zu lassen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die angebrachten Aufkleber als Gefahrenhinweis unbedingt ernst zu nehmen sind und ein Aufenthalt oder gar ein Rütteln an dem entsprechenden
Grabmal zu unterlassen sind!
Der Nutzungsberechtigte haftet als Eigenbesitzer des Grabmals für Schäden, die durch das betreffende Grabmal verursacht werden können.
gemäß § 16 Abs. (6) der Friedhofssatzung des Evangelischen Friedhofszweckverbandes Salzwedel vom 04.01.2010 in der Fassung vom 21.05.2015
Hiermit wird nochmals öffentlich bekanntgegeben, dass seitens des Ev. Friedhofszweck-verbandes Salzwedel als Friedhofsträger die grundhafte Beräumung des Grabfeldes 6
des Altstädter Friedhofs (s. Lageskizze) geplant ist. Die Ausführung ist für den Winter 2015/16 angezeigt.
Sämtliche Nutzungsrechte an Reihengrabstätten (schraffierter Bereich) sind ausgelaufen und werden beräumt. Ebenso noch existierende Wahlgrabstätten, an denen keine Nutzungsrechte dokumentiert
sind.
Begründete Ansprüche Dritter an ggf. noch vorhandenen Aufbauten sind der Friedhofsverwaltung bis zum 30.11.2015 schriftlich anzuzeigen.
Im gekennzeichneten Bereich befindliche Wahlgrabstätten, an denen Nutzungs-/ Bestattungs-rechte bestehen, bleiben unverändert erhalten.
Lageplan:
Salzwedel, den 1. Juli 2015